Darlehen

IB.SH - Schleswig-Holstein Darlehen

Die Förderung soll mittel- und langfristige Finanzierungsbedarfe in Schleswig-Holstein abdecken. Sie soll Investitionen, Wachstum und Beschäftigung unterstützen und damit ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sh.de Förderregion: Schleswig-Holstein

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll mittel- und langfristige Finanzierungsbedarfe in Schleswig-Holstein abdecken. Sie soll Investitionen, Wachstum und Beschäftigung unterstützen und damit ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für mittelständische Unternehmen, Existenzgründende, freiberuflich Tätige, kommunalnahe Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, landwirtschaftliche Betriebe sowie Immobilienkundinnen und -kunden. Voraussetzung ist in der Regel ein Firmensitz oder eine Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen mit zinsgünstigen Refinanzierungsmitteln. Die Hausbank reicht den Zinsvorteil an die Kundinnen und Kunden weiter; möglich sind Laufzeiten von 3 bis 20 Jahren, Tilgungsfreijahre und verschiedene Darlehensformen. Die Auszahlung erfolgt in bis zu 3 Teilbeträgen, und die Antragstellung läuft über die Hausbank.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Eine Antragstellung ist auch nach Vorhabensbeginn möglich. Weitere feste Abgabefristen werden im Material nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen von Drittbanken und die Ablösung von Bankverbindlichkeiten. Ausgeschlossen sind außerdem Darlehen an Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungs- und Immobilienmakler, Unternehmensberatungen sowie Schattenbanken. Ebenfalls ausgeschlossen sind durch Ausgleichszahlungen des Staates finanzierte Geschäftsbereiche privater Träger, zum Beispiel Schulen oder Kindertagesstätten, sowie Vorhaben mit Verstößen gegen die Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung oder in kontroversen Geschäftsfeldern.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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