Darlehen

IB.SH - Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung

Die Förderung soll mittel- und langfristige Finanzierungen für Unternehmen und andere berechtigte Träger in Schleswig-Holstein ermöglichen. Sie unterstützt Investitionen, Wachstum und Beschäftigung und soll Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sh.de Förderregion: Schleswig-Holstein

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll mittel- und langfristige Finanzierungen für Unternehmen und andere berechtigte Träger in Schleswig-Holstein ermöglichen. Sie unterstützt Investitionen, Wachstum und Beschäftigung und soll Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständisch geprägte Unternehmen, kommunalnahe Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen, landwirtschaftliche Betriebe und Existenzgründende. Voraussetzung ist, dass der Sitz oder die Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein liegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen mit zinsgünstigen Refinanzierungsmitteln für die Hausbank. Die IB.SH übernimmt zusätzlich eine Haftungsfreistellung von 50 % der Darlehenssumme; die Laufzeit kann zwischen 3 und 20 Jahren liegen, Tilgungsfreijahre sind möglich. Die Förderung wird über die Hausbank beantragt und die Mittel werden an die Endkundinnen und Endkunden weitergegeben.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Abruffrist beträgt 12 Monate ab 1 Tilgungsfreijahr; ohne Tilgungsfreijahr ist sie entsprechend kürzer. Die Auszahlung erfolgt in maximal 3 Teilbeträgen nach Abruf.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und die Ablösung von Bankverbindlichkeiten. Ausgeschlossen sind außerdem Darlehen an Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungs- und Immobilienmakler, Unternehmensberatungen sowie Schattenbanken. Ebenfalls ausgeschlossen sind durch staatliche Ausgleichszahlungen finanzierte Geschäftsbereiche privater Träger, zum Beispiel Schulen oder Kindertagesstätten. Zudem schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung von einer Förderung aus.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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