Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Stadt- und Ortsteile stabilisieren und aufwerten, die sozial oder wirtschaftlich benachteiligt sind. Sie soll die Wohn- und Lebensverhältnisse verbessern und Armut in ihren verschiedenen Formen verringern. Außerdem sollen Quartiere lebenswerter, inklusiver und nachhaltiger werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Quartiere und Projekte in Schleswig-Holstein, die benachteiligte Wohn- und Lebensräume verbessern wollen. Sie richtet sich auch an Vorhaben, die Menschen mit niedrigem Einkommen, benachteiligte Bevölkerungsgruppen oder Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen. Ebenso können Akteure profitieren, die Wohnraum, soziale Infrastruktur oder Quartiersarbeit entwickeln.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Im Text werden außerdem Darlehen, weitergeleitete Zuschüsse und besondere Beratungsleistungen genannt. Die Förderung kann auch Beratung zu Wohnraum, Städtebau, Quartiersentwicklung und Antragstellung umfassen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im Ausgangsmaterial sind keine konkreten Fristen für die Antragstellung genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Gefördert werden vor allem Vorhaben, die zur Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadt- und Ortsteile beitragen. Nicht genannt werden Vorhaben, die keinen Bezug zu sozial benachteiligten Quartieren, zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse oder zur Quartiersentwicklung haben. Außerdem deutet der Text darauf hin, dass Projekte ohne ausreichende soziale, städtebauliche oder integrative Wirkung eher nicht förderfähig sind.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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