Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Lernumgebung an beteiligten Schulen verbessern. Gefördert werden Investitionen für einen zeitgemäßen und förderlichen Schulraum, damit das Bildungssystem langfristig gestärkt wird. Ziel ist eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Schulen im Startchancen-Programm in Schleswig-Holstein gedacht. Sinnvoll ist sie für Träger und Beteiligte, die Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Schulen umsetzen wollen. Auch kommunale Schulbauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen können davon profitieren.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Mittel werden für Investitionen in Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselemente sowie für bauliche Maßnahmen an Schulen eingesetzt. Die IB.SH wickelt die Zuwendungen ab; die Bewilligung erfolgt durch das Land.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Richtlinie gilt vom 16.12.2024 bis zum 31.07.2034. Für das Startchancen-Programm insgesamt werden Mittel im Zeitraum von August 2024 bis Juli 2034 bereitgestellt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Aus dem vorliegenden Text gehen keine konkreten Ausschlusskriterien hervor.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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