Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung dient der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein. Damit soll Beschäftigten Bildungsurlaub ermöglicht werden, wenn die Veranstaltung anerkannt ist.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen sinnvoll, die ihre Angebote für die Bildungsfreistellung anerkennen lassen möchten. Für Weiterbildungsinteressierte ist sie wichtig, weil sie nur mit einer anerkannten Veranstaltung Bildungsfreistellung beantragen können.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um eine Beratung und ein Anerkennungsverfahren für Weiterbildungsveranstaltungen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch bei der IB.SH eingereicht werden; für jede Veranstaltung ist ein eigener Antrag nötig. Für die Anerkennung fallen Gebühren an, die bei Antragstellung fällig werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag soll der IB.SH spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Diese Frist gilt auch für Wiederholungsanträge. Eine rückwirkende Anerkennung ist ausgeschlossen; ausnahmsweise kann die Frist bei guter Begründung verkürzt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine rückwirkende Anerkennung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Wenn die Antragsfrist nicht eingehalten wird, kann das ein Problem für die Anerkennung sein. Außerdem ist für jede Weiterbildungsveranstaltung ein eigener Antrag nötig.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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