Beteiligung

IBB-Förderung: Turnaround-Programm (TA-Programm)

Berliner KMU können im TA-Programm von der IBB Capital bis zu 1,5 Mio. EUR Eigenkapital erhalten, um ihre erfolgversprechenden Turnaround-Pläne zielorientiert umzusetzen. Zusätzlich setzen die Intermediäre der IBB Capital mindestens ebenso viel Eigenkapital ein und stellen ihre Expertise für den Turnaround zur Verfügung.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: IBB Investitionsbank Berlin Förderregion: Berlin

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung im Rahmen des Turnaround-Programms (TA-Programm) soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Berlin helfen, ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Sie erhalten bis zu 1,5 Millionen Euro Eigenkapital, um ihre Turnaround-Pläne erfolgreich umzusetzen. Ziel ist es, den Unternehmen wieder den Zugang zu Fremdkapital zu ermöglichen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Berlin, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und einen tragfähigen Turnaround-Plan haben. Die Unternehmen sollten zwischen 20 und 249 Mitarbeiter beschäftigen und eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Zudem müssen sie ein Krisenfrüherkennungssystem einrichten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Beteiligungen, die über akkreditierte Intermediäre beantragt werden. Die IBB Capital stellt zwischen 500.000 und 1.500.000 Euro bereit, wobei die Intermediäre mindestens denselben Betrag investieren. Die Mittel können für Investitionen, Betriebsmittel und laufende Kosten verwendet werden, um den Turnaround-Plan umzusetzen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Anträge müssen ausschließlich über die jeweiligen Intermediäre an die IBB Capital gestellt werden. Es gibt keine spezifischen Fristen im Text, jedoch sollte die Antragstellung zeitnah erfolgen, um die Förderung rechtzeitig zu nutzen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn das Unternehmen offene Forderungen aus Finanzierungsgeschäften gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer hat. Zudem dürfen bestehende Gesellschafterfinanzierungen nicht ohne Rangrücktritt sein und die Finanzierungspartner müssen ihre Darlehen mindestens ein Jahr aufrechterhalten. Auch illegale Handlungen oder nicht geförderte Geschäftstätigkeiten führen zur Ablehnung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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