Zuschuss

IBB Soziale Wohnraummodernisierung

Wenn Sie die umfängliche energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO 2 -Emissionen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die umfassende energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Es gibt einen Zuschuss für bauliche und anlagentechnische Maßnahmen an Bestandsgebäuden. Auch Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen können gefördert werden, wenn sie von einer Sachverständigen oder einem Sachverständigen erbracht werden. Zusätzlich können bestimmte Anlagen für erneuerbare Energien und Stromspeicher gefördert werden, wenn dafür keine andere Förderung genutzt wird.

Die Förderung ist an klare technische und formale Bedingungen gebunden. Das Vorhaben muss vor Beginn beantragt werden. Nach der Sanierung muss das Gebäude mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreichen. Außerdem müssen Fachunternehmen die Arbeiten ausführen, und es ist ein gültiger Energieausweis nötig. Die geförderten Wohnungen unterliegen Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der investiven Kosten abdecken. Die Fördersumme muss mindestens 250.000 Euro betragen. Die Höhe des Zuschusses hängt vom erreichten Effizienzhausniveau ab. Für besondere Gebäudesubstanz oder weitere Modernisierungsmaßnahmen können zusätzliche Pauschalen möglich sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andere Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen in Berlin. Sie richtet sich an Personen oder Unternehmen, die ältere Wohngebäude energetisch modernisieren möchten. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit größerem Investitionsvolumen und klaren Sanierungszielen. Auch wer preisgünstigen Wohnraum erhalten und gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern will, kann profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Berlin (IBB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Mietwohnungsbestände müssen in Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen
    • Antragstellende müssen Eigentümerinnen, Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte sein
    • Arbeiten müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden
    • Nach der Sanierung muss mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreicht werden
    • Ein gültiger Energieausweis muss vorliegen
    • Die Fördersumme muss mindestens 250.000 Euro betragen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben darf noch nicht begonnen haben
    • Nicht förderfähig sind der Ein- und Umbau sowie die Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern
    • Nicht förderfähig sind mit Gas betriebene Wärmeerzeuger
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Thema der Förderung
    • Energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen
    • Steigerung der Energieeffizienz
    • Reduzierung von CO₂-Emissionen
    • Wohnungsbau und Modernisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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