Zuschuss

IFB Hamburg - Barkassenumbau

Die Förderung soll Barkassen in der Hamburger Speicherstadt so umbauen, dass sie trotz geänderter Bedingungen auf den Wasserstraßen weiter fahren können. Hintergrund sind sanierte Kaimauern, angehobene Fleetsohlen und die feste Brückenhöhe, die die Durchfahrt erschweren. Gefördert werden deshalb Umbauten zur Verringerung der Durchfahrtshöhe oder vergleichbare Maßnahmen mit demselben Ziel.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ifbhh.de Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Barkassen in der Hamburger Speicherstadt so umbauen, dass sie trotz geänderter Bedingungen auf den Wasserstraßen weiter fahren können. Hintergrund sind sanierte Kaimauern, angehobene Fleetsohlen und die feste Brückenhöhe, die die Durchfahrt erschweren. Gefördert werden deshalb Umbauten zur Verringerung der Durchfahrtshöhe oder vergleichbare Maßnahmen mit demselben Ziel.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für bestehende Unternehmen sowie im Schiffsregister eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer, also natürliche und juristische Personen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptsitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Hamburg haben. Außerdem müssen sie in der Hamburger Speicherstadt Barkassen oder vergleichbare Fahrgastschiffe für die entgeltliche Personenbeförderung auf der Speicherstadtroute nutzen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um eine einmalige, nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung für konkrete Umbaumaßnahmen, ähnliche zweckgleiche Maßnahmen oder einmalige Planungen. Der Antrag muss eingereicht werden, die Maßnahme wird geprüft und nach vollständiger Umsetzung ausgezahlt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Außerdem soll der Umbautermin im Angebot zum Vorhaben genannt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausgeschlossen sein, wenn der Antrag erst nach Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ebenfalls nicht passend ist die Förderung, wenn kein Hauptsitz und keine Betriebsstätte in Hamburg vorhanden sind oder wenn die Barkasse beziehungsweise das Fahrgastschiff nicht für die entgeltliche Personenbeförderung auf der Speicherstadtroute in der Hamburger Speicherstadt genutzt wird. Nicht erkennbar förderfähig sind außerdem Vorhaben, die nicht der Reduzierung der Durchfahrtshöhe oder einem vergleichbaren Zweck dienen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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