Zuschuss

IFB Hamburg - Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden

Die Förderung soll die Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden in Hamburg verbessern und so zum Klimaschutz beitragen. Gefördert werden Maßnahmen wie energetische Sanierung, Gebäudeautomation und Verbesserungen an der technischen Gebäudeausrüstung. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu senken und Energie einzusparen.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2028   Quelle: ifbhh.de Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden in Hamburg verbessern und so zum Klimaschutz beitragen. Gefördert werden Maßnahmen wie energetische Sanierung, Gebäudeautomation und Verbesserungen an der technischen Gebäudeausrüstung. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu senken und Energie einzusparen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Bereiche der Hamburger Verwaltung sowie für Unternehmen sinnvoll, die öffentliche Gebäude besitzen oder bewirtschaften. Sie richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer und an Stellen, die öffentliche Nicht-Wohngebäude für hoheitliche Aufgaben oder als öffentliche Einrichtungen nutzen. Sinnvoll ist sie vor allem für Vorhaben in bestehenden öffentlichen Gebäuden in Hamburg.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Sie kann bis zu 40 % der förderfähigen Kosten betragen und wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nach Auswahl der Projekte können offizielle Förderanträge eingereicht werden; nach Bewilligung kann das Vorhaben umgesetzt werden, während der Durchführung sind Berichte und am Ende ein Verwendungsnachweis erforderlich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Projektskizzen konnten bis zum 30.06.2025 eingereicht werden. Das Vorhaben muss spätestens bis zum 31.12.2028 fertiggestellt sein. Offizielle Förderanträge können erst nach Auswahl der Projekte eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Neubauten, da nur Vorhaben in Bestandsgebäuden unterstützt werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die vor der Bewilligung begonnen wurden. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn die Maßnahme gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist, wenn sie weniger als 30 % Treibhausgasemissionen einspart oder weniger als 45 % Primärenergie einspart, oder wenn die Amortisationszeit unter fünf Jahren liegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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