Zuschuss

IFB Hamburg - InnoImpact

Die Förderung soll den Aufbau innovativer Startups im Bereich Social Entrepreneurship in Hamburg unterstützen. Gefördert werden Vorhaben, die gesellschaftliche Herausforderungen, besonders im sozialen und ökologischen Bereich, mit unternehmerischen Mitteln lösen wollen. Dazu gibt es finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt und für Kosten, die mit der Gründung verbunden sind.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ifbhh.de Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Aufbau innovativer Startups im Bereich Social Entrepreneurship in Hamburg unterstützen. Gefördert werden Vorhaben, die gesellschaftliche Herausforderungen, besonders im sozialen und ökologischen Bereich, mit unternehmerischen Mitteln lösen wollen. Dazu gibt es finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt und für Kosten, die mit der Gründung verbunden sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gründerinnen, Gründer und Gründungsteams mit bis zu 3 Personen, die ein innovatives Social-Entrepreneurship-Vorhaben umsetzen wollen. Sie richtet sich an natürliche Personen und Personengesellschaften, wenn die Geschäftstätigkeit noch nicht begonnen hat oder seit weniger als einem Jahr besteht. Auch juristische Personen wie (g)GmbH, (g)UG, e.V. oder e.G. können gefördert werden, wenn sie in der Regel seit weniger als zwei Jahren als Kleinunternehmen bestehen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Möglich ist ein personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500 € pro Monat und Person bei Vollzeittätigkeit, für maximal 18 Monate. Insgesamt beträgt die Förderung höchstens 75.000 € pro Gründungsvorhaben bei Teams und 45.000 € bei Einzelgründungen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist nicht vorgesehen, wenn die Geschäftstätigkeit bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften bereits seit mehr als einem Jahr besteht. Juristische Personen sind in der Regel nicht förderfähig, wenn sie bereits länger als zwei Jahre als Kleinunternehmen bestehen. Ebenfalls nicht passend ist die Förderung für Vorhaben, die nicht dem Bereich Social Entrepreneurship zuzuordnen sind oder die die genannten gesellschaftlichen, unternehmerischen und Governance-Kriterien nicht erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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