Zuschuss

IFB Hamburg - InnovationFocus „Green Aviation Technologies (GATE III)“

Die Förderung soll die wirtschaftliche Stärke und die Nachhaltigkeit der Luftfahrtindustrie in Hamburg verbessern. Unterstützt werden innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zur Dekarbonisierung der Luftfahrt und zu einer klimaneutralen Luftfahrt beitragen. Im Mittelpunkt stehen neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: ifbhh.de Förderregion: Hamburg

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die wirtschaftliche Stärke und die Nachhaltigkeit der Luftfahrtindustrie in Hamburg verbessern. Unterstützt werden innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zur Dekarbonisierung der Luftfahrt und zu einer klimaneutralen Luftfahrt beitragen. Im Mittelpunkt stehen neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Unternehmen und Unternehmenskonsortien mit Betriebsstätte in Hamburg sinnvoll, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Hamburg können teilnehmen, wenn sie mit einem antragstellenden Unternehmen kooperieren. Sinnvoll ist die Förderung für Vorhaben in den Bereichen nachhaltige Flugzeugsysteme, Kabinen, Wartung, Flughafenbetrieb und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Gefördert werden Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte von Unternehmen und mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen; möglich sind Zuschüsse bis zu 500.000 € bei Einzelprojekten und bis zu 2 Mio. € bei Kooperationsprojekten. Die Förderung umfasst insbesondere Personal- und Sachkosten, Patentkosten und Fremdleistungen; vor der Antragstellung ist eine Projektskizze einzureichen, danach folgt bei positiver Einschätzung die eigentliche Antragstellung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Eine 2- bis 3-seitige Projektskizze soll bis zum 10.06.2026 eingereicht werden. Die ersten Förderanträge müssen bis zum 30.09.2026 bei der IFB Hamburg eingehen. Die Einreichung der Skizze ist ab sofort möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen ohne Betriebsstätte in Hamburg. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind nicht allein antragsberechtigt, sondern nur als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens mit Betriebsstätte in Hamburg. Ein Fördergesuch kann außerdem ausgeschlossen sein, wenn das Projekt bereits vor der Bewilligung begonnen wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.