Darlehen

Infrakredit Breitband

Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zum Breitbandausbau für schnelles Internet planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dem Förderprogramm „Infrakredit Breitband“ können Gemeinden in Bayern ein Darlehen für den Ausbau von schnellem Internet bekommen. Die Förderung hilft dabei, Breitbandinfrastrukturen zu bauen oder zu verbessern. Sie gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist an andere staatliche Förderungen gekoppelt. Das Darlehen ist zinsverbilligt.

Die Förderung kann für kommunale Zuschüsse an Netzbetreiber genutzt werden, wenn eine Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden muss. Sie kann auch für eigene passive Breitbandinfrastrukturen genutzt werden, die später von Netzbetreibern betrieben werden. Das Darlehen wird vorhabensbezogen vergeben. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Je nach Höhe des Darlehens kann der Finanzierungsanteil unterschiedlich sein. Bei Darlehensbeträgen ab 2 Millionen Euro sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich. Unter 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent möglich. Die Förderung ist außerdem durch eine maximale jährliche Darlehenszusage begrenzt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern. Sie passt für Vorhaben, bei denen der Breitbandausbau mit staatlicher Unterstützung umgesetzt werden soll. Besonders hilfreich ist sie, wenn eine Kommune eigene Kosten oder Zuschüsse für den Ausbau finanzieren muss. Sie richtet sich also an öffentliche Träger, die schnelles Internet in ihrer Region voranbringen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • LfA Förderbank Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern
    • Das Vorhaben erhält eine Zuwendung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie
    • Oder das Vorhaben wird nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 gefördert
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet
    • Das Unternehmen ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
    • Das Vorhaben entspricht der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften
  • Anbieter der Förderung
    • LfA Förderbank Bayern
  • Thema der Förderung
    • Breitbandausbau
    • Schnelles Internet
    • Infrastruktur
    • Digitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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