Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt kommunale Infrastrukturmaßnahmen, mit denen der Energieverbrauch gesenkt werden soll. Es geht dabei um Darlehen für Investitionen, die Energie einsparen oder auf erneuerbare Energieträger umstellen. Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen vergeben.
Gefördert werden Vorhaben, die den Energieverbrauch in kommunalen Bereichen verringern. Bei vielen Maßnahmen muss eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent nachgewiesen werden. Für Vorhaben zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger reicht eine genaue Beschreibung des Vorhabens aus. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Das Darlehen kann einen großen Teil der Investitionskosten abdecken. Die Höhe des Darlehens ist begrenzt. Es gelten außerdem bestimmte Regeln und Ausschlüsse, zum Beispiel für Vorhaben mit EEG-Vergütung oder für die energetische Sanierung und Neuerrichtung kommunaler Gebäude.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Träger in Bayern, die Energie in ihrer Infrastruktur sparen wollen. Dazu gehören vor allem Kommunen und bestimmte kommunale Einrichtungen. Sie passt für Vorhaben, bei denen eine klare Energieeinsparung erreicht oder der Einsatz erneuerbarer Energien verbessert werden soll.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- LfA Förderbank Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kommunale Infrastrukturmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
- bei vielen Vorhaben mindestens 20 Prozent Energieeinsparung
- Nachweis der jährlichen Energieeinsparung durch fachkundige Dritte oder Sachverständige
- bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger genügt eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben mit Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
- energetische Sanierung oder Neuerrichtung kommunaler Gebäude
- Erwerb von Grundstücken
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Antragstellende
- Vorhaben in Bereichen mit wirtschaftlicher Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne
- Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern entsprechen
- Anbieter der Förderung
- LfA Förderbank Bayern
- Thema der Förderung
- kommunale Infrastrukturmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
- Energieeinsparung
- Umstellung auf erneuerbare Energieträger
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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