Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Niedersachsen den Ausbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch Forschungs- und Transfervorhaben können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Finanziert wird sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit Landesmitteln. Gefördert werden zum Beispiel Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Geräte, Instrumente sowie Informations- und Kommunikationstechnik. Auch Projekte zu Gründungs- und Innovationsräumen, anwendungsorientierter Forschung, Innovationsverbünden und Klimaschutz in Mooren können dazugehören.
Ein Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für bestimmte Vorhaben gibt es feste Stichtage, für den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist eine Antragstellung jederzeit möglich. Bei Verbundprojekten läuft die Antragstellung in zwei Stufen. Zuerst wird eine Beschreibung des Vorhabens geprüft. Wenn sie genug Punkte erreicht, folgt die Aufforderung zur eigentlichen Antragstellung.
Die Förderhöhe hängt vom Programmgebiet und vom Vorhaben ab. In der Regel sind bis zu 40 Prozent oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Mit zusätzlichen Landesmitteln kann der Zuschuss bis zu 80 Prozent betragen. Bei bestimmten Vorhaben zum Klimaschutz in Mooren sind sogar bis zu 100 Prozent möglich. Für Vorhaben zum Klimaschutz in Mooren gelten außerdem Mindestausgaben von 50.000 Euro.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die ihre Forschungsinfrastruktur verbessern oder neue Forschungsprojekte umsetzen wollen. Sie passt auch zu Einrichtungen, die mit anderen Partnern zusammenarbeiten oder Forschungsergebnisse in die Praxis übertragen möchten. Für Vorhaben zum Klimaschutz in Mooren kommen zusätzlich bestimmte öffentliche Stellen und Vereine infrage. Wichtig ist, dass das Vorhaben in Niedersachsen und in einem passenden Spezialisierungsfeld der regionalen Innovationsstrategie liegt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Teilweise zu festgelegten Stichtagen
- Für Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen jederzeit möglich
- Ansprechpunkt
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Durchführung des Vorhabens in Niedersachsen
- Zuordnung zu einem Spezialisierungsfeld der regionalen Innovationsstrategie
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
- Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien
- Bei Kooperationsprojekten: Regelung der Zusammenarbeit per Kooperationsvertrag
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unteraufträge an Verbundpartnerinnen oder Verbundpartner bei Verbundprojekten sind ausgeschlossen
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Thema der Förderung
- Ausbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen
- Forschungs- und Transfervorhaben
- Gründungs- und Innovationsräume
- Anwendungsorientierte Forschung
- Innovationsverbünde
- Klimaschutz in Mooren
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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