Beteiligung

Innovationsfonds Schleswig-Holstein für innovative Unternehmen

Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gegründet haben oder die Gründung eines solchen Unternehmens planen oder Innovationen in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH bekommen.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderregion: Schleswig-Holstein

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Innovationsfonds SH unterstützt innovative Unternehmen in Schleswig-Holstein, die entweder gegründet werden oder bereits bestehen. Die Förderung erfolgt in Form von Beteiligungskapital, um die Eigenkapitalbasis zu stärken. Es können bis zu 1 Million Euro bereitgestellt werden, abhängig von der Phase des Unternehmens: Seed-, Start-up- oder Wachstumsphase. Die Förderung ist für verschiedene Vorhaben wie Produktentwicklungen, Prozessinnovationen und Unternehmensnachfolgen gedacht. Anträge sollten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gerichtet werden.

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die EU-Definition erfüllen und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Wichtig ist, dass die Projekte den Anforderungen der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH entsprechen. Sanierungen und die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründer, Start-ups und etablierte Unternehmen in Schleswig-Holstein, die innovative Ideen umsetzen oder ihr Geschäft ausbauen möchten. Besonders angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der Seed-, Start-up- oder Wachstumsphase sind und finanzielle Unterstützung benötigen, um ihre Projekte zu realisieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | foerderlotse@ib-sh.de
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Vorhaben muss den Anforderungen der Nachhaltigkeitsleitlinie entsprechen
    • Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Schleswig-Holstein
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Sanierungen
    • Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten
  • Anbieter der Förderung: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Thema der Förderung: Innovationsförderung, Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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