Zuschuss

Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Innovationsförderung des BMEL unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Es geht um Projekte, die neue Ideen in die Praxis bringen und den Stand von Forschung und Entwicklung verbessern. Gefördert werden auch Vorhaben, die die Innovationsfähigkeit stärken, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen untersuchen oder den Austausch zwischen Beteiligten verbessern.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. Die Höhe hängt von der Art des Vorhabens ab. Für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Für experimentelle Entwicklung sind bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.

Projektskizzen können im Rahmen laufender Bekanntmachungen eingereicht werden. Zusätzlich gibt es zweimal im Jahr eine Bewerbungsmöglichkeit über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar. Die Förderung ist bundesweit verfügbar.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in Deutschland an innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben arbeiten. Sie passt besonders zu Vorhaben mit Bezug zur Agrar- und Ernährungswirtschaft. Wichtig ist, dass das Projekt gut begründet ist und eine spätere Nutzung oder Verwertung wahrscheinlich erscheint.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Laufende Bekanntmachungen
    • Zusätzlich zweimal jährlich zum 15.02. und 15.08.
  • Ansprechpunkt
    • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
    • Großes Bundesinteresse am Vorhaben
    • Substanzielle Wirtschaftsbeteiligung
    • Notwendige Qualifikation, Mitarbeitende und Betriebsmittel
    • Begründete Aussicht auf Verwertung, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen
    • Gesamtfinanzierung gesichert
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
  • Thema der Förderung
    • Forschung und Entwicklung für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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