Zuschuss

Innsbrucker Arbeitsplatzprämie für Klein- und Mittelbetriebe

Förderaktion ausschließlich für KMU in der Stadt

Stand 22.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Tirol

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung heißt „Innsbrucker Arbeitsplatzprämie für Klein- und Mittelbetriebe“. Sie ist eine finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Gefördert wird die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Innsbruck. Das kann bei einer Neugründung, einer Ansiedlung, einer Erweiterung oder einer Verlagerung innerhalb der Stadt sein. Die Förderung soll besonders Betriebe unterstützen, die viele Arbeitsplätze auf wenig Fläche schaffen und dabei sparsam mit Boden umgehen. Die Richtlinie gilt bis auf Widerruf.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es gibt Vorgaben zur Zahl der Beschäftigten, zur Arbeitsplatzdichte und zur Art der Arbeitsplätze. Auch die Höhe der Förderung hängt von diesen Kriterien ab. Die Förderung kann durch weitere Kriterien erhöht werden. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die nicht zu den stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitischen Zielen passen. Auch offene Probleme bei städtischen Steuern und Abgaben können zum Ausschluss führen. Ebenso kann eine Förderung ausgeschlossen sein, wenn nötige Auskünfte nicht gegeben werden oder ein Insolvenzverfahren läuft.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Klein- und Mittelbetriebe in Innsbruck, die neue Arbeitsplätze schaffen wollen. Besonders passend ist sie für Unternehmen, die sich neu ansiedeln, neu gründen, wachsen oder innerhalb der Stadt verlagern. Sie richtet sich an Betriebe, die die nötigen Voraussetzungen für Beschäftigtenzahl, Kommunalsteuer und Arbeitsplatzdichte erfüllen. Auch Unternehmen mit qualifizierten neuen Arbeitsplätzen können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis auf Widerruf
  • Ansprechpunkt
    • Landeshauptstadt Innsbruck, MA IV, Referat Wirtschaft und Tourismus
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Klein- und Mittelbetriebe in der Stadt Innsbruck
    • neue Arbeitsplätze durch Neugründung, Ansiedlung, Erweiterung oder Verlagerung
    • Mindestzahl an Beschäftigten
    • Einhaltung der Vorgaben zur Arbeitsplatzdichte
    • ganzjährige Kommunalsteuerpflicht in Innsbruck
    • keine Doppelförderung für dieselben Arbeitsplätze
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • nicht ordnungsgemäße Entrichtung städtischer Steuern und Abgaben in den letzten drei Jahren
    • Vorhaben ohne Übereinstimmung mit stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitischen Zielen
    • fehlende Einsicht in Unterlagen oder fehlende Auskünfte
    • laufendes Ausgleichs- oder Konkursverfahren
    • anhängiges Verfahren zum Ausschluss der Gewerbeausübung
  • Anbieter der Förderung
    • Stadt Innsbruck
  • Thema der Förderung
    • Personalanstellung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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