Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen

Der Freistaat erstattet dem Betreiber der Integrierten Leitstelle den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil der notwendigen Folgeanschaffungskosten für die kommunikations- und informationstechnische Ausstattung und die Datenverarbeitungsprogramme der Integrierten Leitstelle sowie für die zur Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur in der Fläche (Art. 7 Abs.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern unterstützt Betreiber von Integrierten Leitstellen, indem er einen Teil der Kosten für notwendige Folgeanschaffungen erstattet. Diese Kosten betreffen die technische Ausstattung, Datenverarbeitungsprogramme sowie die Infrastruktur für Alarmierung und Kommunikation. Die Erstattung erfolgt gemäß Artikel 7 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen. Die genauen Ausgaben werden jährlich in Beschaffungsplänen festgelegt, die in Zusammenarbeit mit den Leitstellenbetreibern erstellt werden.

Die Abwicklung des Erstattungsverfahrens wird zentral von der Regierung von Schwaben durchgeführt. Betreiber müssen Nachweise über ihre Ausgaben einreichen, um die Kostenerstattung zu beantragen. Das Verfahren ist klar geregelt und sieht auch die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs vor, falls es zu Streitigkeiten kommt.

Die Förderung zielt darauf ab, die technische Ausstattung der Integrierten Leitstellen zu verbessern, um eine effiziente Kommunikation und Alarmierung im Rettungsdienst zu gewährleisten. Dies trägt zur Sicherheit und zur schnellen Reaktion im Notfall bei.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Betreiber von Integrierten Leitstellen in Bayern, die in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise über ihre Ausgaben zu erbringen. Insbesondere richtet sich die Förderung an Einrichtungen, die für die Alarmierung und Kommunikation im Rettungsdienst zuständig sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Regierung von Schwaben
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Notwendige Folgeanschaffungskosten
    • Technische Ausstattung und Datenverarbeitungsprogramme
  • mögliche Ausschlusskriterien: keine Angabe
  • Anbieter der Förderung: Regierung von Schwaben
  • Thema der Förderung: Kostenerstattung für Folgeinvestitionen in Integrierte Leitstellen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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