Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Baden-Württemberg Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben. Gefördert werden Vorhaben, die neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle oder neue Prozesse entwickeln. Auch datenbasierte Dienstleistungen, Smart Services und Service-Plattformen können gefördert werden. Die Vorhaben sollen neue Marktfelder in Zukunftstechnologien erschließen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Das Vorhaben muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Es gibt ein zweistufiges Antragsverfahren mit Projektskizze und späterem Förderantrag.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für freie Berufe. Auch Kooperationen mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen können passen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien oder Klimaschutz. Auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen können bei Verbundvorhaben beteiligt sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Es gibt regelmäßige Förderaufrufe mit besonderen Einreichungsfristen.
- Die Projektskizze ist zum jeweiligen Stichtag einzureichen.
- Ansprechpunkt
- VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Invest BW – Kontakt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationscharakter haben.
- Es soll neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Prozesse entwickeln.
- Es soll auf Zukunftstechnologien oder Zukunftsfelder ausgerichtet sein.
- Das Vorhaben muss überwiegend in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
- Die Zusammenarbeit in einem Verbundvorhaben muss schriftlich geregelt sein.
- Die Antragstellenden müssen fachlich und wirtschaftlich geeignet sein.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Förderung, wenn bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten wurde.
- Keine Förderung für Unternehmen oder Forschungseinrichtungen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
- Keine Förderung für Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind.
- Keine Förderung für Vorhaben, die ganz oder teilweise im Auftrag von Dritten durchgeführt werden.
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Forschung und Innovation
- Zukunftstechnologien
- neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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