Darlehen

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Die Förderung soll Unternehmen und andere antragsberechtigte Organisationen dabei unterstützen, in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität zu investieren. Ziel ist es, Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasen im Verkehrssektor umzusetzen. Gefördert werden Vorhaben in Deutschland, die sich an den Kriterien der EU-Taxonomie orientieren.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: sikb.de Förderregion: Saarland

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen und andere antragsberechtigte Organisationen dabei unterstützen, in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität zu investieren. Ziel ist es, Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasen im Verkehrssektor umzusetzen. Gefördert werden Vorhaben in Deutschland, die sich an den Kriterien der EU-Taxonomie orientieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für in- und ausländische Antragsteller mit Vorhaben in Deutschland. Dazu gehören Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlich privatem Besitz, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunalem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie ist besonders passend für Antragsteller, die in klimafreundliche Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Wasserstofftankstellen oder digitale Mobilitätslösungen investieren möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen in Form von langfristigen und zinsgünstigen Krediten. Finanziert werden grundsätzlich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Gefördert werden unter anderem klimafreundliche Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Kreditantrag muss vor Beginn der Investition bei der Hausbank gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Leasingfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen und sogenannte In-Sich-Geschäfte. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die unter einem beihilferechtlichen Förderausschluss fallen. Außerdem können Vorhaben ausgeschlossen werden, wenn sie die Ausschlussliste der KfW oder die Anforderungen an die Klimaverträglichkeit nach den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien nicht erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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