Zuschuss

Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein bietet Zuschüsse für Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS). Diese Förderung unterstützt die Errichtung, den Ausbau, die Modernisierung und die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller Eigenmittel von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben aufbringen.

Die Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) eingereicht werden. Es gibt bestimmte Bindungsfristen für die geförderten Investitionen, die je nach Art der Maßnahme variieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind. Diese Zielgruppe umfasst Institutionen, die in der Aus- und Weiterbildung tätig sind und ihre Einrichtungen modernisieren oder erweitern möchten.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
  • Foerdergebiet: Schleswig-Holstein
  • Foerdergeber: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
  • Ansprechpunkt: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
  • Bewerbungsfrist: Vor Beginn des Vorhabens
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Eigenmittel von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bindungsfristen:
    • Bauinvestitionen: 25 Jahre
    • Kleinere Maßnahmen: mindestens 10 Jahre
    • Ausstattungsinvestitionen: 5 Jahre
  • Thema der Förderung: Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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