Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen in Rheinland-Pfalz unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel bessere Netzwerke, WLAN, digitale Anzeigegeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Geräte für den schulischen Einsatz. Ergänzend werden in einzelnen Programmteilen auch mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, Leihgeräte für Lehrkräfte sowie professionelle Administration und Wartung unterstützt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Schulträger in Rheinland-Pfalz sinnvoll. Dazu gehören Träger öffentlicher Schulen, Träger von Ersatzschulen und teilweise auch Träger von Schulen nach dem Pflegeberufegesetz. Sinnvoll ist sie für Träger, die ihre Schulen digital ausstatten oder die technische Betreuung der digitalen Infrastruktur verbessern wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Im Basisprogramm wird in der Regel ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt; gefördert werden je nach Programm Investitionen in digitale Infrastruktur, mobile Endgeräte, Leihgeräte für Lehrkräfte oder Ausgaben für Administration und Weiterbildung. Die Antragstellung oder der Mittelabruf erfolgt je nach Programm über das Kundenportal der ISB oder über vorgegebene Formulare.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im Basisprogramm konnten Anträge bis zum 16. Mai 2022 gestellt werden. Für Restmittel im DigitalPakt I und DigitalPakt III musste eine Interessensbekundung bis spätestens 31.08.2023 um 23:59 Uhr eingereicht werden. Im DigitalPakt II endete die Antragsfrist am 31.12.2020, im DigitalPakt III endete die Frist für die Antragstellung am 31.08.2022, und im DigitalPakt IV konnten Mittel ab dem 13. September 2021 abgerufen werden; für bewilligte Restmittel galt dort der 15.10.2024 als Frist. Nach Abschluss aller Maßnahmen ist außerdem jeweils ein Verwendungsnachweis einzureichen, teils innerhalb von drei Monaten nach Ende der Maßnahme.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Maßnahmen vor den jeweils genannten Stichtagen begonnen wurden oder wenn ein fristgerechter Abschluss nicht gesichert erscheint. Ebenfalls ausgeschlossen sind in mehreren Programmteilen unter anderem Smartphones, überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte und Netze, Personal- und Sachausgaben des Schulträgers sowie Betrieb, Wartung und IT-Support, soweit diese nicht ausdrücklich im Programm DigitalPakt III förderfähig sind. Im Basisprogramm sind außerdem zum Beispiel Leasing, Lernplattformen, reine PC-Räume, Drucker, Scanner, Umzugskosten, Reinigungskosten, Garantieverlängerungen über 2024 hinaus, Apps für Tablets, Telefonanlagen sowie Maßnahmen mit möglicher Doppelförderung nicht förderfähig; außerdem wird die Förderung nur gewährt, wenn die Zuwendung nicht an Dritte weitergeleitet wird.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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