Zuschuss

ISB Rheinland-Pfalz - Beratungsprogramm für Existenzgründung

Die Förderung soll Menschen bei der Vorbereitung einer Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe unterstützen. Sie soll helfen, professionelle Beratung bezahlbarer zu machen und so das Risiko des Scheiterns zu verringern. Außerdem soll sie einen Anreiz schaffen, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Stand 06.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: isb.rlp.de Förderregion: Rheinland-Pfalz

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Menschen bei der Vorbereitung einer Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe unterstützen. Sie soll helfen, professionelle Beratung bezahlbarer zu machen und so das Risiko des Scheiterns zu verringern. Außerdem soll sie einen Anreiz schaffen, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, die in Rheinland-Pfalz eine Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge beziehungsweise -übernahme planen. Sie ist auch für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensübergabe geeignet, wenn bestimmte Voraussetzungen wie Alter, Erwerbsunfähigkeit oder Unternehmensgröße erfüllt sind. Ebenfalls angesprochen sind Erben eines Unternehmens innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Beratungskosten und muss nicht zurückgezahlt werden. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens 400 Euro pro Tagewerk und für maximal sechs Tagewerke. Unterstützt werden nur Beratungen durch qualifizierte, selbstständige Beraterinnen, Berater oder Beratungsunternehmen mit anerkannter Akkreditierung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Beratung und vor der Beauftragung einer Beraterin oder eines Beraters gestellt werden. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn die Eingangsbestätigung der Bewilligungsbehörde vorliegt. Für Erben gilt zusätzlich, dass die Förderung nur innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls möglich ist.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der geplante Unternehmenssitz nicht in Rheinland-Pfalz liegt. Ebenfalls nicht förderfähig sind Beratungen, die bereits vor der Antragstellung oder vor Eingang der Eingangsbestätigung begonnen wurden. Nicht gefördert werden außerdem Beratungen durch Beraterinnen, Berater oder Beratungsunternehmen ohne passenden Unternehmensberatungszweck, ohne ausreichende Qualifikation oder ohne anerkannte Akkreditierung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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