Zuschuss

ISB Rheinland-Pfalz - Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz

Die Förderung soll Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen bei externen betriebswirtschaftlichen Beratungen finanziell unterstützen. Sie soll helfen, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, Verbesserungen zu entwickeln und deren Umsetzung in der Praxis zu begleiten.

Stand 06.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: isb.rlp.de Förderregion: Rheinland-Pfalz

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen bei externen betriebswirtschaftlichen Beratungen finanziell unterstützen. Sie soll helfen, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, Verbesserungen zu entwickeln und deren Umsetzung in der Praxis zu begleiten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Sie ist außerdem für natürliche Personen geeignet, die eine selbstständige Vollexistenz gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen. Die geplante oder bestehende Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Beratungskosten in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 500 Euro pro Tagewerk. Gefördert werden externe Beratungen, zum Beispiel zu Betriebswirtschaft, Organisation, Strategie, Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Produkt- und Kommunikationsdesign, Wissens- und Technologietransfer, Innovation, Existenzgründung und Unternehmensübernahme.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde; als Beginn gilt insbesondere der Abschluss eines Beratungsvertrages.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Beratung bereits vor der Bewilligung begonnen wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn schon ein Beratungsvertrag abgeschlossen wurde. Ebenfalls nicht förderfähig sind Antragstellende ohne geplante oder bestehende Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen, kann die Förderung nur für eine Beratung gewährt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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