Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die kommunale Wohnraumversorgung für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz nachhaltig verbessern. Sie unterstützt Vorhaben, mit denen Unterkünfte geschaffen, hergerichtet oder angekauft werden können.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände in Rheinland-Pfalz sinnvoll. Sie richtet sich an öffentliche Träger, die Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende bereitstellen oder verbessern wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit zu Kommunalkreditkonditionen der ISB. Es handelt sich um ein Festzinsdarlehen, das in höchstens zwei Teilbeträgen abgerufen werden kann; in den ersten 3 Jahren beträgt der Zinssatz 0 % pro Jahr, eine Verlängerung der zinsfreien Zeit ist gegebenenfalls möglich. Die Laufzeit beziehungsweise Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre, und die Rückzahlung kann ratierlich oder endfällig erfolgen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Umschuldungen von Krediten, da die Kreditmittel dafür nicht verwendet werden dürfen. Außerdem muss das Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden, andernfalls kommt eine Förderung nicht in Betracht. Es besteht zudem kein Rechtsanspruch auf eine Kreditgewährung.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.