Zuschuss

Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wenn Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie forschungsbasierte Ausgründungsvorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Gefördert werden Vorhaben in der Vorgründungsphase, wenn aus einer Idee ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine neue Dienstleistung entstehen soll. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen können unter bestimmten Bedingungen Geld für die Begleitung von Gründungsvorhaben erhalten.

Die Förderung richtet sich an junge Menschen mit Hochschulbezug, die ein innovatives Gründungsvorhaben planen. Wichtig ist, dass die Gründung noch nicht erfolgt ist und das Vorhaben auf eigener Erfindung, eigener Software oder eigenem technologischem Wissen beruht. Es gibt auch Unterstützung für Coaching, Sachausgaben und die Beschäftigung von Gründerinnen und Gründern als wissenschaftliche Mitarbeitende. Zusätzlich können Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.

Anträge müssen zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden. Der Antrag soll als ungeschützte, druckbare und durchsuchbare PDF-Datei eingereicht werden. Zuständig ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Akademien, die ein innovatives Unternehmen aufbauen wollen. Sie passt besonders für Personen mit Hochschulabschluss oder wissenschaftliche Mitarbeitende, deren Abschluss oder Tätigkeit noch nicht lange zurückliegt. Auch Einrichtungen, die solche Gründungen begleiten, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • zu bestimmten Stichtagen
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in der Vorgründungsphase
    • innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
    • Gründung auf Basis eigener Erfindung, eigener Software oder eigenem technologischem Know-how
    • noch keine eigenständige Unternehmensgründung erfolgt
    • Hochschulabschluss oder wissenschaftliche Tätigkeit nicht länger als 60 Monate zurück
    • bei vorgelagerter Bundesförderung: nicht länger als 24 Monate zurück
    • Beratungsgespräch bei einem Transfer- oder Gründungszentrum
    • Stellungnahme der Mentorin oder des Mentors zum Gründungskonzept
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Personen ohne Hochschulabschluss
    • bereits erfolgte Unternehmensgründungen
    • gleichzeitige Arbeiten an einer akademischen Abschlussarbeit, Dissertation oder Habilitation
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
    • Forschung und Innovation

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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