Zuschuss

Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung

Die Förderung hat das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern. Gefördert werden spezielle Katastrophenschutzausrüstungen, die für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung notwendig sind.

Stand 12.07.2026 Nächste Abgabefrist 15.03.2027   Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung hat das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern. Gefördert werden spezielle Katastrophenschutzausrüstungen, die für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung notwendig sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen wie ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD. Diese Gruppen sind antragsberechtigt und profitieren von der finanziellen Unterstützung.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Es handelt sich um Investitionsförderungen, wobei die Ölwehrausstattung mit 50 % und Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte mit 70 % gefördert werden. Die Anträge müssen bei den zuständigen Regierungen eingereicht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Förderanträge sollten möglichst bis zum 15.03. des laufenden Jahres bei der zuständigen Regierung vorliegen, um berücksichtigt zu werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Die Zuwendungen werden nur an Gemeinden, Landkreise und die genannten freiwilligen Hilfsorganisationen gewährt. Anträge von anderen Organisationen oder Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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