Stipendium

Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst (KAAD): Osteuropaprogramm (Förderung für Aufenthalte in Deutschland)

Die Förderung soll Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland ermöglichen. Sie unterstützt dabei auch Sprachkurse und in begründeten Fällen Studiengebühren für kostenpflichtige Masterstudiengänge. Ziel ist außerdem, dass die Geförderten später in ihr Heimatland zurückkehren und dort ihr Wissen einbringen.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.01.2027   Quelle: daad.de Förderregion: International

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland ermöglichen. Sie unterstützt dabei auch Sprachkurse und in begründeten Fällen Studiengebühren für kostenpflichtige Masterstudiengänge. Ziel ist außerdem, dass die Geförderten später in ihr Heimatland zurückkehren und dort ihr Wissen einbringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für katholische Bewerberinnen und Bewerber aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien gedacht. Sie richtet sich an Graduierte, Doktorandinnen und Doktoranden, Promovierte sowie Hochschullehrkräfte mit überdurchschnittlichem Leistungspotenzial. Auch Studierende in Masterstudiengängen im Heimatland können gefördert werden, wenn sie einen Studienaufenthalt in Deutschland zur Materialsammlung planen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Stipendium. Gefördert werden je nach Vorhaben zum Beispiel ein Masterstudium in Deutschland, eine Promotion, ein Forschungsaufenthalt, ein nicht-konsekutives Aufbaustudium oder ein Zusatzstudium. Zusätzlich kann ein Sprachkurs beantragt werden; in Ausnahmefällen können auch Studiengebühren übernommen werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der erste Antrag kann das ganze Jahr über gestellt werden. Für die zweite Stufe des Verfahrens gelten zwei Fristen: der 15. Januar und der 30. Juni eines Jahres. Die dazugehörigen Stipendienvergaben erfolgen im März beziehungsweise im September.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Erforderlich ist mindestens Niveau B1, bei englischsprachigen Studiengängen mindestens A2. Außerdem muss das Studium oder die Forschung auf eine dauerhafte Rückkehr ins Heimatland ausgerichtet sein; sonst gilt das Stipendium als Darlehen. Theologische Studiengänge sind ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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