Kredit

KfW-Förderung - Kredit Nr. 077 ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Die Förderung soll Gründungen, Unternehmensnachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen in Deutschland finanzieren. Sie unterstützt Vorhaben wie Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Ziel ist es, den Zugang zu günstiger Finanzierung für diese Vorhaben zu erleichtern.

Stand 06.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: KfW Förderregion: Deutschland bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Gründungen, Unternehmensnachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen in Deutschland finanzieren. Sie unterstützt Vorhaben wie Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Ziel ist es, den Zugang zu günstiger Finanzierung für diese Vorhaben zu erleichtern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, auch in freien Berufen, für Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger sowie für junge Unternehmen, die seit weniger als 5 Jahren tätig sind. Die antragstellende Person muss Teil der Geschäftsführung sein oder werden. Außerdem müssen sich sowohl der Unternehmenssitz als auch der Ort der Investition in Deutschland befinden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel eine Bank oder Sparkasse, und nicht direkt über die KfW. Gefördert werden bis zu 500.000 Euro je antragstellender Person, wobei der Kredit höchstens 35 % der förderfähigen Kosten abdecken darf; ein Mindestbetrag ist nicht vorgesehen. Eine Bürgschaftsbank übernimmt eine 100-prozentige Garantie, und der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner gestellt werden. Nach der Zusage kann der Kredit innerhalb von 12 Monaten in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Möglich sind Laufzeiten von 10 Jahren mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder 15 Jahren mit 5 Tilgungsfreijahren.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht infrage, wenn der Antrag erst nach Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ebenfalls nicht förderfähig sind Antragstellende, die nicht Teil der Geschäftsführung sind oder werden. Auch wenn das Unternehmen oder der Investitionsort nicht in Deutschland liegt, ist eine Förderung ausgeschlossen. Darüber hinaus darf der Kreditbetrag nicht mehr als 35 % der förderfähigen Kosten betragen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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