Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Barrieren in Haus und Wohnung abbauen und den Einbruchschutz verbessern. Gefördert werden Umbauten, die das Wohnen sicherer und komfortabler machen. Auch der Umbau zu barrierearmen Wohnflächen und zu einem altersgerechten Haus kann unterstützt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus barriereärmer oder sicherer machen wollen. Dazu gehören Privatpersonen, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch der Kauf einer bereits barrierearm umgebauten Immobilie kann passend sein.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Kredit. Der Kredit kann für Maßnahmen zur Barrierereduzierung, für Einbruchschutz und für bestimmte Nebenarbeiten genutzt werden. Möglich sind Laufzeiten bis zu 30 Jahre, und der Kreditbetrag liegt bei bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit; die Arbeiten müssen in der Regel von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für den Ersterwerb einer bereits barrierearm umgebauten Immobilie gilt: Der Kauf muss innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erfolgen. Nach der Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit für die Auszahlung; eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate ist möglich. Wenn Sie vor der Antragstellung Verträge abschließen möchten, sind nur bestimmte Vorgehensweisen mit aufschiebender Bedingung oder dokumentiertem Beratungsgespräch zulässig.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Ferienhäuser und Ferienwohnungen, gewerblich genutzte Flächen und Gebäude sowie Einrichtungen, die unter die Landesgesetze zum Heimordnungsrecht fallen. Auch Maßnahmen, die bereits über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Außerdem sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, digitale Unterhaltungsgeräte wie Smartphones oder Tablets, Eigenleistungen und der Neubau von Garagen nicht förderfähig.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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