Kredit

KfW-Förderung - Kredit Nr. 172 Aufstiegs-BAföG

Die Förderung soll berufliche Weiterbildungen in Vollzeit oder Teilzeit finanzieren. Sie unterstützt Kosten für Lehrgang, Prüfung, Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten sowie in bestimmten Fällen den Lebensunterhalt in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase. Grundlage ist das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG.

Stand 06.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.10.2026   Quelle: KfW Förderregion: Deutschland bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll berufliche Weiterbildungen in Vollzeit oder Teilzeit finanzieren. Sie unterstützt Kosten für Lehrgang, Prüfung, Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten sowie in bestimmten Fällen den Lebensunterhalt in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase. Grundlage ist das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die einen öffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsabschluss anstreben, zum Beispiel als Handwerkerin oder Handwerker, Technikerin oder Techniker, Erzieherin oder Erzieher oder andere Fachkraft. Sie kann auch für Personen ohne erste abgeschlossene Ausbildung passen, wenn sie die vorgeschriebene Berufspraxis haben und die Prüfungsordnung dies erlaubt. Auch Personen mit Bachelorabschluss können gefördert werden, wenn dies ihr höchster Hochschulabschluss ist.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung besteht aus Zuschüssen und einem Darlehen oder Kredit. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es bis zu 15.000 Euro, davon 50 % als Zuschuss und 50 % als Kredit; für das Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten gibt es bis zu 2.000 Euro, ebenfalls je zur Hälfte als Zuschuss und Kredit. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich für bis zu 3 Monate nach Maßnahmenende bis zur Prüfung ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden, dieser wird nur als Kredit ausgezahlt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Förderung für jeden Maßnahmeabschnitt muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des jeweiligen Abschnitts beantragt werden. Nach dem Bescheid haben Antragstellende 3 Monate Zeit, den Kreditvertrag abzuschließen; die Frist beginnt mit dem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ein Antrag auf Festzins muss einen Monat im Voraus gestellt werden und ist jeweils zum 01.04. oder 01.10. möglich. Ein Antrag auf Stundung kann frühestens 6 Wochen vor Tilgungsbeginn eingereicht werden. Für einen Existenzgründungsteilerlass muss die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden akademische Ausbildungen und Ausbildungen an nicht anerkannten Ausbildungsstätten. Ebenfalls nicht geeignet ist die Förderung für Schülerinnen, Schüler und Studierende in ihrer ersten Ausbildung. Die Weiterbildungsmaßnahme muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen: in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden, bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe mindestens 200 Unterrichtsstunden. Vollzeitmaßnahmen müssen mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an 4 Werktagen umfassen und dürfen höchstens 3 Jahre dauern; Teilzeitmaßnahmen müssen mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat umfassen und dürfen höchstens 4 Jahre dauern. Wenn die Frist für den Abschluss des Kreditvertrags nicht eingehalten wird, erlischt das Kreditangebot.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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