Kredit

KfW-Förderung - Kredit Nr. 173 Bildungskredit

Die Förderung soll Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und Studierende in der Schlussphase ihrer Ausbildung finanziell unterstützen. Sie hilft dabei, einen Teil der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung, eines weiterführenden Studiums oder eines Praktikums zu decken.

Stand 06.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.10.2026   Quelle: KfW Förderregion: Deutschland bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und Studierende in der Schlussphase ihrer Ausbildung finanziell unterstützen. Sie hilft dabei, einen Teil der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung, eines weiterführenden Studiums oder eines Praktikums zu decken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen zwischen 18 und 35 Jahren, die sich in einer förderfähigen Ausbildung oder in einem förderfähigen Studium befinden. Dazu gehören Vollzeit-Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler an BAföG-anerkannten Ausbildungsstätten. Für Studierende ist sie besonders passend in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, für Schülerinnen und Schüler in den letzten 24 Monaten der Ausbildung.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Es können bis zu 7.200 Euro bereitgestellt werden, in der Regel als monatliche Auszahlung von 100, 200 oder 300 Euro für maximal 24 Monate; zusätzlich ist für einmalige Kosten eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro möglich, die auf den Höchstbetrag angerechnet wird. Der Kredit ist einkommensunabhängig, es sind keine Sicherheiten erforderlich, und die Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Das Kreditangebot muss innerhalb von 4 Wochen nach Erstellung des Bescheids mit erfolgter Identitätsprüfung an die KfW übermittelt werden, sonst erlischt das Angebot. Außerdem werden variable Zinsen jeweils zum 1. April und 1. Oktober neu festgelegt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Ausbildungen an nicht BAföG-anerkannten Ausbildungsstätten sowie Ausbildungen, die nur in Teilzeit durchgeführt werden. Ebenfalls nicht passend ist die Förderung für Personen außerhalb der Altersgrenze von 18 bis 35 Jahren. Bei Studierenden ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn sie länger als 12 Semester studieren oder erforderliche Leistungsnachweise, wie die bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise einen gleichwertigen Nachweis, nicht erbringen können.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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