Kredit

KfW-Förderung - Kredit Nr. 174 KfW-Studienkredit

Die Förderung soll die Lebenshaltungskosten während eines Studiums oder einer Promotion finanzieren. Sie ist als Baustein der Studienfinanzierung gedacht und kann auch mit anderen Förderungen wie BAföG kombiniert werden. Gefördert werden Studiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland.

Stand 06.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: KfW Förderregion: Deutschland bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Lebenshaltungskosten während eines Studiums oder einer Promotion finanzieren. Sie ist als Baustein der Studienfinanzierung gedacht und kann auch mit anderen Förderungen wie BAföG kombiniert werden. Gefördert werden Studiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für volljährige Studierende zwischen 18 und 44 Jahren bei Studienbeginn. Sie richtet sich an Personen in Erst-, Zweit-, Master- oder anderen weiterführenden Studiengängen sowie in der Promotion, auch bei Fernstudium, dualem, Teilzeit- oder berufsbegleitendem Studium. Auslandssemester sind möglich, wenn die Immatrikulation in Deutschland bestehen bleibt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Es gibt eine flexible monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro, abhängig von Alter, Studienart und Förderdauer; Sicherheiten und Einkommen sind dafür nicht erforderlich. Der Kredit muss später mit Zinsen zurückgezahlt werden, wobei der Zinssatz variabel ist und sich jeweils zum 01.04. und 01.10. ändern kann.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag kann grundsätzlich jederzeit im Studium gestellt werden, spätestens aber im 10. Fachsemester. Wenn die erste Auszahlung bereits im nächsten Monat benötigt wird, soll der Antrag bis spätestens zum 15. des laufenden Monats online gestellt werden. Änderungen am monatlichen Auszahlungsbetrag oder an der Tilgungsrate sind jeweils bis zum 15. eines Monats für die Zukunft möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge. Keine Förderung ist mehr möglich, wenn das Alter bei Studienbeginn über 44 Jahren liegt. Weitere Auszahlungen entfallen, wenn bei einem Erst- oder Zweitstudium der erforderliche Leistungsnachweis spätestens bis zum Ende des 6. Fördersemesters nicht vorgelegt wird. Außerdem ist nur ein Studienkredit gleichzeitig möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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