Kredit

KfW-Förderung - Kredit Nr. 270 Erneuerbare Energien – Standard

Die Förderung soll Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien finanzieren. Dazu gehören Anlagen für Strom, Wärme, Netze und Speicher sowie Vorhaben zur besseren Nutzung und Einbindung erneuerbarer Energien. Gefördert werden auch Modernisierungen und bestimmte Contracting-Vorhaben.

Stand 06.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: KfW Förderregion: Deutschland bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien finanzieren. Dazu gehören Anlagen für Strom, Wärme, Netze und Speicher sowie Vorhaben zur besseren Nutzung und Einbindung erneuerbarer Energien. Gefördert werden auch Modernisierungen und bestimmte Contracting-Vorhaben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen, gemeinnützige Antragsteller und Freiberufler. Für Vorhaben im Ausland gelten zusätzliche Regeln für deutsche Unternehmen, Tochtergesellschaften, Joint Ventures mit deutscher Beteiligung und in Deutschland tätige Freiberufler. Privatpersonen sind vor allem dann antragsberechtigt, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Kredit. Der Kredit kann bis zu 100 % der Investitionskosten abdecken, der Kreditbetrag kann bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben betragen, und es gibt keinen Mindestbetrag. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %; die Rückzahlung läuft über die Hausbank in vierteljährlichen Raten nach einer möglichen tilgungsfreien Zeit.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, also bevor ein rechtlich bindender Vertrag geschlossen wird. Nach der Zusage kann die Kreditsumme innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Für die Bereitstellungsprovision gilt: Sie beginnt sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach der Zusage.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Balkonkraftwerke und Steckeranlagen. Reine Kapitalbeteiligungen an Bürgermodellen werden nicht gefördert. Bei Anlagen zur ausschließlichen Wärmeerzeugung aus fester Biomasse gilt eine Obergrenze von weniger als 7,5 Megawatt Gesamtfeuerungsleistung am Standort. Außerdem muss das Vorhaben die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen und bei den geförderten Vorhaben muss zumindest ein Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme eingespeist werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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