Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern helfen, ihre Vorhaben zu finanzieren oder neu zu starten. Gefördert werden zum Beispiel Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und Beteiligungen. Ziel ist ein leichterer Zugang zu Finanzierung, auch wenn nur wenige Sicherheiten vorhanden sind.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Sie richtet sich auch an Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie an Personen, die ein Unternehmen gründen, übernehmen oder im Haupt- oder Nebenerwerb führen möchten. Für die Variante mit Risikoübernahme ist sie besonders für Unternehmen sinnvoll, die bereits 2 vollständige Geschäftsjahre mit Jahresabschlüssen nachweisen können.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel eine Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Es sind Kreditbeträge bis zu 25 Millionen Euro möglich, teilweise mit einer Risikoübernahme von 50 % durch die KfW, was die Kreditzusage erleichtern kann. Finanziert werden können bis zu 100 % der Kosten, mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren und tilgungsfreien Anfangsjahren.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner gestellt werden. Nach der Kreditzusage kann der Kredit abgerufen werden; dafür gelten bis zu 36 Monate ohne Risikoübernahme und bis zu 12 Monate mit Risikoübernahme. Die Mittel sollen innerhalb von 12 Monaten nach dem Mittelabruf zweckentsprechend eingesetzt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind große mittelständische Unternehmen, die nicht mehr unter die KMU-Definition fallen. Die Variante mit Risikoübernahme kommt nicht in Frage, wenn keine Unternehmenshistorie mit 2 vollständigen Geschäftsjahren und aussagefähigen Jahresabschlüssen vorliegt. Nicht antragsberechtigt sind Holdings, die nur Beteiligungen erwerben, halten und veräußern und nicht operativ tätig sind; außerdem kann ein Antrag scheitern, wenn der Finanzierungspartner ihn nicht unterstützt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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