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KfW-Förderung - Kredit Nr. 375, 376 KfW-Förderkredit großer Mittelstand

Die Förderung soll großen mittelständischen Unternehmen helfen, Investitionen, laufende Kosten sowie Unternehmensnachfolgen oder Beteiligungen zu finanzieren. Dafür stellt die KfW einen Kredit von bis zu 25 Mio. Euro bereit. Ziel ist es, unternehmerische Vorhaben leichter finanzierbar zu machen.

Stand 06.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: KfW Förderregion: Deutschland bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll großen mittelständischen Unternehmen helfen, Investitionen, laufende Kosten sowie Unternehmensnachfolgen oder Beteiligungen zu finanzieren. Dafür stellt die KfW einen Kredit von bis zu 25 Mio. Euro bereit. Ziel ist es, unternehmerische Vorhaben leichter finanzierbar zu machen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für große mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. Euro sinnvoll, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Sie eignet sich für Unternehmen, die investieren, Betriebsmittel finanzieren, ein Unternehmen gründen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge ein Unternehmen übernehmen möchten. Auch operative Holdings können antragsberechtigt sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel eine Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Es sind bis zu 25 Mio. Euro möglich, bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren und mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; die KfW kann auf Wunsch 50 % des Kreditrisikos übernehmen, was die Kreditzusage erleichtern kann. Finanziert werden können Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager sowie Unternehmensübernahmen und Beteiligungen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner gestellt werden. Nach der Kreditzusage kann der Kredit abgerufen werden; dafür bestehen je nach Variante bis zu 36 Monate ohne Risikoübernahme oder bis zu 12 Monate mit Risikoübernahme. Die Mittel sollen innerhalb von 12 Monaten nach dem Mittelabruf zweckentsprechend eingesetzt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht geeignet ist die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, da diese auf andere Förderprodukte verwiesen werden. Eine nicht operativ tätige Holding ist grundsätzlich nicht antragsberechtigt, außer wenn sie für den Erwerb von Unternehmensanteilen zwischengeschaltet wird. Für die Variante mit 50 % Risikoübernahme ist erforderlich, dass das antragstellende Unternehmen mindestens zwei vollständige Geschäftsjahre mit aussagefähigen Jahresabschlüssen nachweisen kann; ohne diese Voraussetzung ist diese Variante nicht möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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