Zuschuss

Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“

Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ unterstützt Kinos in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Zuschuss für Investitionen. Gefördert werden vor allem Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen. Ein wichtiger Schwerpunkt sind Maßnahmen, die Ansteckungsgefahren verringern sollen, zum Beispiel durch Schutzvorrichtungen, bessere Besucherführung oder moderne Technik. Auch Vorhaben für mehr Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und digitale Kinoausstattung können gefördert werden. Zusätzlich sind Investitionen für Kinos im ländlichen Raum möglich, etwa für mobile oder Open-Air-Technik.

Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um ein gewerbliches oder nichtgewerbliches Kino handelt. Es gibt Obergrenzen für die Förderung, zum Beispiel je nach Saalzahl und insgesamt pro Kino. Für höhere Zuschüsse gelten zusätzliche Bedingungen, etwa dass andere Förderungen nicht möglich sind. Vor der Antragstellung ist eine Beratung nötig.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Förderung richtet sich an Kinos, die ihre Spielstätte modernisieren oder an neue Anforderungen anpassen wollen. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Betreiber von Kinos in Mecklenburg-Vorpommern, die ihr Kino modernisieren oder technisch verbessern möchten. Sie passt besonders gut für Kinos, die in Schutzmaßnahmen, digitale Technik, Barrierefreiheit oder nachhaltige Ausstattung investieren wollen. Auch Kinos im ländlichen Raum können profitieren, wenn sie ihre Angebote an neue Bedingungen anpassen möchten. Wichtig ist, dass die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • MV Filmförderung GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsteller müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
      • Auszeichnung mit dem Kinokulturpreis in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Jahr der Antragstellung
      • Lage der Abspielstätte in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
      • Engagement für Nachwuchs oder Kinder
      • durchschnittlich mindestens 40 Prozent Besucheranteil für deutsche und europäische Filme
      • durchschnittlich mindestens 40 Prozent Programmanteil deutscher und europäischer Filme in den letzten 3 Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung
    • Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert
  • Anbieter der Förderung
    • MV Filmförderung GmbH
  • Thema der Förderung
    • Investitionen zur Modernisierung, Strukturverbesserung und Ausstattung von Kinos in Mecklenburg-Vorpommern

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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