Darlehen

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Die Förderung soll Unternehmen bei Investitionen in klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten unterstützen. Gefördert werden Vorhaben, die als ökologisch nachhaltig gelten und zur Klimaneutralität sowie zur Abkehr von fossilen Energien beitragen. Außerdem kann in einem Modul auch die Herstellung klimafreundlicher Technologien unterstützt werden.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: sikb.de Förderregion: Saarland

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen bei Investitionen in klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten unterstützen. Gefördert werden Vorhaben, die als ökologisch nachhaltig gelten und zur Klimaneutralität sowie zur Abkehr von fossilen Energien beitragen. Außerdem kann in einem Modul auch die Herstellung klimafreundlicher Technologien unterstützt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Unternehmen jeder Größe sinnvoll, wenn sie klimafreundliche Investitionen umsetzen wollen. Sie richtet sich an natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher oder auch kommunaler Beteiligung, wenn sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Je nach Vorhaben kommen auch Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in der EU sowie Joint Ventures in der EU mit maßgeblicher deutscher Beteiligung infrage.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit mit günstigen, risikogerechten Zinssätzen. Finanziert werden grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben; in Modul A sind auch Betriebsmittel sowie Material- und Warenlager förderfähig. Der Antrag ist vor Beginn der Investition über die Hausbank zu stellen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Kreditantrag muss vor Beginn der Investition bei der Hausbank gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die unter das Gebäudeenergiegesetz fallen, sowie Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung und zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Auch Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte und Unternehmen mit beihilferechtlichem Förderausschluss sind ausgeschlossen. Zusätzlich können weitere Vorhaben nach der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW von der Finanzierung ausgeschlossen sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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