Zuschuss

Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform

Wenn Sie sich als Pflegeschule oder Hochschule an dem Aufbau nachhaltiger Kooperationen zwischen Einrichtungen und Trägern der Pflegeausbildung im Rahmen der Pflegeberufereform beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Saarland bietet Zuschüsse für Pflegeschulen und Hochschulen, die nachhaltige Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform aufbauen möchten. Die Förderung unterstützt Maßnahmen wie die Einrichtung von Koordinierungsstellen und den Zusammenschluss von Einrichtungen zur Durchführung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eingereicht werden.

Die Förderung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Pflegeschulen, Hochschulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung zu stärken. Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Pflegeschulen, deren Träger und Hochschulen, die einen Pflegestudiengang anbieten oder planen. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für staatlich anerkannte Pflegeschulen, Altenpflegeschulen und Krankenpflegeschulen sowie deren Träger im Saarland. Auch Hochschulen, die einen primärqualifizierenden Pflegestudiengang anbieten oder planen, können von der Förderung profitieren. Zielgruppen sind somit Bildungseinrichtungen, die an der Ausbildung von Pflegekräften beteiligt sind und Kooperationen mit anderen Einrichtungen aufbauen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Einrichtung von Koordinierungsstellen
    • Zusammenschluss von Einrichtungen
    • Projektbeschreibung mit Finanzierungs- und Zeitplan
  • Mögliche Ausschlusskriterien: Abschluss des Projekts bis zum 31.12.2023
  • Anbieter der Förderung: Saarland
  • Thema der Förderung: Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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