Zuschuss

Kreatives Europa – Kultur (2021–2027)

Wenn Sie ein Projekt im Bereich Kultur beziehungsweise Kreativwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

„Kreatives Europa – Kultur“ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für Kultur und Kreativwirtschaft. Es unterstützt Projekte, die über Ländergrenzen hinweg wirken und einen europäischen Mehrwert haben. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen, Netzwerke, Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie die Verbreitung kultureller Werke. Auch Maßnahmen in Bereichen wie Musik, Buch, Architektur, Kulturerbe, Kulturtourismus, Design und Mode können unterstützt werden. Das Programm läuft von 2021 bis 2027.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Anträge werden im Rahmen von Ausschreibungen gestellt. Die genauen Inhalte und Fristen hängen von den jeweiligen Arbeitsprogrammen und Aufrufen ab. Das Programm umfasst die Bereiche „Kultur“, „MEDIA“ und einen sektorübergreifenden Bereich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen und Unternehmen aus dem Kultur- und Kreativsektor. Besonders passend ist sie für Projekte mit Partnern aus mehreren Ländern. Einzelpersonen können sich nicht bewerben. Wichtig ist, dass das Vorhaben einen europäischen Bezug und Nutzen hat.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine feste Frist genannt; Anträge sind im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen möglich.
  • Ansprechpunkt
    • Creative Europe Desk Kultur
    • Creative Europe Desk Deutschland
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Projekt muss einen europäischen Mehrwert haben.
    • Kooperationsprojekte müssen mit mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 teilnahmeberechtigten Ländern durchgeführt werden.
    • Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Organisationen aus dem Kultur- und Kreativsektor.
    • Die antragstellenden Organisationen müssen juristische Personen sein.
    • Der Rechtsstatus muss seit mindestens 2 Jahren bestehen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
  • Anbieter der Förderung
    • Europäische Kommission
  • Thema der Förderung
    • Kultur
    • Kreativwirtschaft
    • Kultur- und Kreativsektor
    • europäische Zusammenarbeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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