Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung dient dazu, Vermieter in Baden-Württemberg zu unterstützen, die Belegungsrechte für ihren Mietwohnraum einräumen. Dadurch soll der soziale Wohnungsbau gefördert und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Ziel ist es, die Miet- und Belegungsbindungen für verschiedene Zeiträume zu finanzieren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen, die über bezugsfertigen Mietwohnraum verfügen. Diese Personen oder Institutionen können durch die Förderung ihre Belegungsrechte einräumen und somit zur Schaffung von Wohnraum beitragen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die je nach Dauer der Miet- und Belegungsbindung variieren. Vermieter können Zuschüsse von 350,00 € bis 1.390,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche erhalten, abhängig von der Dauer der Bindung (10 bis 40 Jahre). Um die Förderung zu beantragen, müssen die Antragsunterlagen bei der zuständigen Wohnraumförderstelle eingereicht werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Anträge auf Förderung müssen bei der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes oder dem zuständigen Bürgermeisteramt eingereicht werden. Es gibt keine spezifischen Fristen im Text, jedoch sollte beachtet werden, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Wohnungen sanierungsbedürftig sind oder wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden. Zudem können Anträge aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel nicht bewilligt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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