Zuschuss

L-Bank: Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Stand 06.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderliste der L-Bank Förderregion: Baden-Württemberg

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung dient dazu, Vermieter in Baden-Württemberg zu unterstützen, die Belegungsrechte für ihren Mietwohnraum einräumen. Dadurch soll der soziale Wohnungsbau gefördert und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Ziel ist es, die Miet- und Belegungsbindungen für verschiedene Zeiträume zu finanzieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen, die über bezugsfertigen Mietwohnraum verfügen. Diese Personen oder Institutionen können durch die Förderung ihre Belegungsrechte einräumen und somit zur Schaffung von Wohnraum beitragen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die je nach Dauer der Miet- und Belegungsbindung variieren. Vermieter können Zuschüsse von 350,00 € bis 1.390,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche erhalten, abhängig von der Dauer der Bindung (10 bis 40 Jahre). Um die Förderung zu beantragen, müssen die Antragsunterlagen bei der zuständigen Wohnraumförderstelle eingereicht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Anträge auf Förderung müssen bei der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes oder dem zuständigen Bürgermeisteramt eingereicht werden. Es gibt keine spezifischen Fristen im Text, jedoch sollte beachtet werden, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Wohnungen sanierungsbedürftig sind oder wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden. Zudem können Anträge aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel nicht bewilligt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.