Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll dazu beitragen, Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehrs- und Carsharing-Fahrzeuge in Baden-Württemberg auf elektrische Antriebe umzustellen. Dadurch werden lokale Schadstoffemissionen verringert und der Einsatz von Elektrofahrzeugen gefördert.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung richtet sich an Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr sowie Carsharing-Unternehmen, die in Baden-Württemberg tätig sind. Diese Unternehmen können von der Förderung profitieren, wenn sie elektrische Fahrzeuge anschaffen oder leasen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 3.000 € für den Kauf eines neuen E-Fahrzeugs oder 1.000 € pro Jahr für geleaste Fahrzeuge erhalten. Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb sein.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei das Eingangsdatum des Antrags entscheidend ist. Es gibt keine spezifischen Abgabefristen, die im Text erwähnt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Elektrofahrzeuge zur Privatnutzung. Zudem sind Vorhaben ausgeschlossen, die darauf abzielen, mit Fördergeldern Nettobeträge zu erzielen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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