Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Familien in Baden-Württemberg dabei helfen, ein selbst genutztes Eigenheim zu bauen, zu kaufen oder zu erweitern. Dafür gibt es besonders günstige Finanzierungsmöglichkeiten mit niedriger monatlicher Belastung. Je nach Zahl der Kinder kann der Darlehensbetrag höher ausfallen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Familien in Baden-Württemberg sinnvoll, die mindestens ein minderjähriges Kind haben oder innerhalb der nächsten 6 Monate ein Kind erwarten. Sie richtet sich an Haushalte, die ein Eigenheim selbst bewohnen wollen und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Auch bei bereits vorhandenem Wohneigentum kann eine Förderung möglich sein, wenn dieses für die Familie nicht angemessen groß ist.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt vor allem als Darlehen oder Kredite in Form eines zinsverbilligten Z15-Darlehens mit günstigen Konditionen und einer festen Zinsverbilligung für 15 Jahre. Zusätzlich kann es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse geben, zum Beispiel als Tilgungszuschuss für energieeffiziente Neubauten oder als ergänzende Förderung bei weiterem Familienzuwachs. Der Antrag wird online gestellt und danach von der zuständigen Wohnraumförderungsstelle geprüft und weitergeleitet.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Ein fester Antragstermin oder eine regelmäßige Abgabefrist ist im Material nicht klar genannt. Wichtig ist aber, dass Kauf- oder Werkverträge sowie der Baubeginn grundsätzlich erst nach Bestätigung des Eingangs eines vollständigen, prüffähigen und unterschriebenen Förderantrags durch die Wohnraumförderungsstelle erfolgen sollten, weil sonst die Förderung ausgeschlossen sein kann. Für werdende Eltern gilt außerdem, dass ein Kind innerhalb der nächsten 6 Monate erwartet werden kann.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Kauf- oder Werkverträge oder der Baubeginn vor der Bestätigung des vollständigen Förderantrags erfolgen. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird, wenn das Haushaltseinkommen über der geltenden Einkommensgrenze liegt oder wenn kein ausreichender Eigenanteil eingebracht wird. Auch das Fehlen der geforderten energetischen Standards, das Überschreiten der Wohnflächenobergrenze, bereits angemessenes vorhandenes Wohneigentum sowie die unzulässige Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes oder mit einer steuerlichen Förderung nach § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz können zur Ablehnung führen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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