Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Die Förderung soll helfen, den Einkommensverlust in dieser Zeit abzufedern. So sollen Eltern mehr Zeit für die Erziehung und Betreuung ihres Kindes haben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Eltern sinnvoll, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeit ganz oder teilweise unterbrechen und dadurch weniger Einkommen haben. Sie kann von einem Elternteil allein oder von beiden Eltern gemeinsam beantragt werden. Auch Alleinerziehende sowie Eltern in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Teilzeitarbeit, können davon profitieren.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Es gibt Basiselterngeld für bis zu 12 Monate in voller Höhe und Elterngeld Plus mit niedrigerem Monatsbetrag, dafür aber längerer Bezugszeit; beide Varianten können auch kombiniert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzliche Monate möglich, zum Beispiel für Eltern, die sich die Betreuung teilen, für Alleinerziehende, bei Partnerschaftsbonusmonaten oder bei besonders früh geborenen Kindern.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag kann schon vor der Geburt vorbereitet und nach der Geburt abgeschlossen werden. Wenn Elterngeld ab dem Tag der Geburt gezahlt werden soll, muss der unterschriebene Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate eingereicht werden. Elterngeld kann rückwirkend nur für maximal drei Lebensmonate gezahlt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Wenn der unterschriebene Antrag nicht rechtzeitig eingereicht wird, kann Elterngeld nicht ab Geburt gezahlt werden. Rückwirkende Zahlungen sind auf maximal drei Lebensmonate begrenzt. Zusätzliche Partnermonate oder Bonusmonate gibt es nur, wenn in mindestens zwei Monaten eine Einkommensminderung vorliegt. Für Partnerschaftsbonusmonate müssen die Voraussetzungen zur Teilzeitarbeit erfüllt sein; bei Geburten ab dem 1. April 2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich nur in einem Lebensmonat vor dem ersten Geburtstag des Kindes möglich, außer in ausdrücklich genannten Ausnahmefällen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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