Zuschuss

L-Bank: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat – nicht gewerblich

Die Förderung soll dazu beitragen, ländliche Gemeinden in Baden-Württemberg attraktiver zu machen. Sie unterstützt Projekte, die den Wohnraum verbessern, Baulücken schließen oder bestehende Gebäude umnutzen. Ziel ist es, die Lebensqualität in strukturschwachen Regionen zu erhöhen.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderliste der L-Bank Förderregion: Baden-Württemberg

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll dazu beitragen, ländliche Gemeinden in Baden-Württemberg attraktiver zu machen. Sie unterstützt Projekte, die den Wohnraum verbessern, Baulücken schließen oder bestehende Gebäude umnutzen. Ziel ist es, die Lebensqualität in strukturschwachen Regionen zu erhöhen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden von Baden-Württemberg. Sie richtet sich an Personen, die in ihren Gemeinden Wohnraum schaffen oder verbessern möchten und deren Vorhaben Teil eines kommunalen Entwicklungskonzepts ist.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 50 % der Investitionskosten abdecken kann. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Gemeinde, die die Anträge bündelt und beim Landratsamt einreicht. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Baufortschritt und nach Prüfung der Verwendungsnachweise.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Fristen für die Antragstellung sind auf den Internetseiten der Regierungspräsidien zu finden. Es gibt spezifische Fristen für die Einreichung der Anträge, die beachtet werden müssen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn das Vorhaben nicht Teil eines kommunalen Konzeptes zur Strukturverbesserung ist oder wenn der Antragsteller nicht als privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend gilt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.