Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll dazu beitragen, ländliche Gemeinden in Baden-Württemberg attraktiver zu machen. Sie unterstützt Projekte, die den Wohnraum verbessern, Baulücken schließen oder bestehende Gebäude umnutzen. Ziel ist es, die Lebensqualität in strukturschwachen Regionen zu erhöhen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden von Baden-Württemberg. Sie richtet sich an Personen, die in ihren Gemeinden Wohnraum schaffen oder verbessern möchten und deren Vorhaben Teil eines kommunalen Entwicklungskonzepts ist.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 50 % der Investitionskosten abdecken kann. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Gemeinde, die die Anträge bündelt und beim Landratsamt einreicht. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Baufortschritt und nach Prüfung der Verwendungsnachweise.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Fristen für die Antragstellung sind auf den Internetseiten der Regierungspräsidien zu finden. Es gibt spezifische Fristen für die Einreichung der Anträge, die beachtet werden müssen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn das Vorhaben nicht Teil eines kommunalen Konzeptes zur Strukturverbesserung ist oder wenn der Antragsteller nicht als privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend gilt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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