Darlehen

L-Bank: Finanzierung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften

Die Förderung soll Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg unterstützen, wenn sie ihren Wohnungsbestand modernisieren möchten. Ziel ist es, energetische Verbesserungen und den Abbau von Barrieren zu fördern. Dadurch sollen die Wohnqualität und die Energieeffizienz der Gebäude erhöht werden.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderliste der L-Bank Förderregion: Baden-Württemberg

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg unterstützen, wenn sie ihren Wohnungsbestand modernisieren möchten. Ziel ist es, energetische Verbesserungen und den Abbau von Barrieren zu fördern. Dadurch sollen die Wohnqualität und die Energieeffizienz der Gebäude erhöht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Wohnungseigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg, die Modernisierungsmaßnahmen planen. Insbesondere richtet sie sich an solche, die energetische Sanierungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchführen möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen mit einem effektiven Jahreszins ab 1,00 %. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von 3 % bei energetischen Sanierungen oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Kredithöhe kann bis zu 120.000 € je Wohneinheit betragen, abhängig von den durchgeführten Maßnahmen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge müssen in schriftlicher Form eingereicht werden. Es gibt keine spezifischen Fristen für die Antragstellung, jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs erfolgt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Anträge können abgelehnt werden, wenn die Haushaltsmittel erschöpft sind. Zudem müssen die Voraussetzungen des aktuellen KfW-Programms für erneuerbare Energien erfüllt sein, um für die Förderung in Frage zu kommen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.