Kombi-Darlehen

L-Bank: Kombi-Darlehen Mittelstand

Stand 06.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderliste der L-Bank Förderregion: Baden-Württemberg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen unterstützen, die in energieeffiziente Gebäude und Gebäudetechnik investieren. Dies geschieht durch zinsverbilligte Darlehen und zusätzliche Zuschüsse, um die Kosten für solche Investitionen zu senken. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Klimaprämie, die als Tilgungszuschuss gewährt wird.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an größere Unternehmen, die mehrheitlich im Privatbesitz sind. Auch gemeinnützige Organisationen können von dieser Förderung profitieren, sofern sie in Baden-Württemberg investieren. Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die energieeffiziente Maßnahmen umsetzen möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen. Unternehmen können zwischen verschiedenen Programmvarianten wählen, darunter spezielle Angebote für junge KMU und eine flexible Variante für Projekte, die auch mit anderen Förderungen kombiniert werden können. Die Kredithöhe reicht von 10.000 bis 25 Millionen Euro, und es gibt Tilgungszuschüsse in Form der Klimaprämie.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Anträge müssen fristgerecht bei der Hausbank eingereicht werden. Es gibt keine spezifischen Abgabefristen im Text, jedoch sollten Unternehmen die allgemeinen Fristen für die Antragstellung beachten, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Förderanträge können abgelehnt werden, wenn die Projekte nicht den energetischen Standards der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen oder wenn es sich um Anlagen handelt, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erhalten. Zudem sind Immobilien, die zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft genutzt werden, in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Ab 2025 dürfen keine Fördermittel mehr für die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, vergeben werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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