Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung hat den Zweck, die Sprachentwicklung von Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu unterstützen. Dies geschieht durch gezielte Sprachfördermaßnahmen und Entwicklungsgespräche, die nach der Einschulungsuntersuchung durchgeführt werden. Ziel ist es, die Kompetenzen der Kinder verlässlich voranzubringen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg, die Kinder mit intensivem Förderbedarf betreuen. Insbesondere richtet sich die Förderung an Einrichtungen, die die sprachliche, mathematische, motorische und sozial-emotionale Entwicklung dieser Kinder unterstützen möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Sprachfördergruppen und Entwicklungsgespräche. Träger können Anträge für Sprachfördermaßnahmen stellen, die durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Förderwege, wie ISF+ und SBS, die unterschiedliche Anforderungen und Zuschusshöhen haben.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragsfrist für die Förderung im Kindergartenjahr 2025/2026 endet am 30. November 2025. Anträge für Entwicklungsgespräche müssen nach deren Durchführung eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Die Förderung wird abgelehnt, wenn Kinder bereits die Schule besuchen oder wenn eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg mit gleicher Zielsetzung erfolgt. Zudem sind nur Einrichtungen förderberechtigt, die in Baden-Württemberg ansässig sind und die spezifischen Anforderungen erfüllen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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