Zuschuss

L-Bank Krankenhausbau-Förderung

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Krankenhäusern in Baden-Württemberg, die bauen, umbauen oder erweitern wollen. Sie passt auch, wenn Anlagegüter für ein Krankenhaus neu beschafft oder ergänzt werden sollen. Geeignet ist sie für öffentliche, freigemeinnützige und private Träger, wenn das Krankenhaus in das Programm aufgenommen wurde.

Stand 18.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: L-Bank Förderprogramme

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Bau von Krankenhäusern in Baden-Württemberg. Gefördert werden Neubau, Erweiterung und Umbau von Krankenhäusern sowie die Erstausstattung mit Anlagegütern. Auch die Wiederbeschaffung und Ergänzung von Anlagegütern kann gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Projektkosten. Der Zuschuss kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Für die Förderung gilt das Landeskrankenhausgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung. Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage des Jahreskrankenhausbauprogramms. Dafür stellt das zuständige Regierungspräsidium den Bewilligungsbescheid aus. Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt nach Baufortschritt.

Die Antragstellung läuft über das zuständige Regierungspräsidium. Nach Abschluss des Vorhabens muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Das bisherige Förderportal der L‑Bank wurde am 31.05.2024 abgeschaltet. Für die Kontaktaufnahme sollen die aktuellen Kontaktinformationen genutzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Krankenhäusern in Baden-Württemberg, die bauen, umbauen oder erweitern wollen. Sie passt auch, wenn Anlagegüter für ein Krankenhaus neu beschafft oder ergänzt werden sollen. Geeignet ist sie für öffentliche, freigemeinnützige und private Träger, wenn das Krankenhaus in das Programm aufgenommen wurde.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine feste Frist; möglichst früh beantragen.
  • Ansprechpunkt
    • Team Krankenhausförderung
    • Zuständiges Regierungspräsidium
    • Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben betrifft ein Krankenhaus in Baden-Württemberg.
    • Das Krankenhaus ist in das Jahreskrankenhausbauprogramm aufgenommen.
    • Förderfähig sind Neubau, Erweiterung, Umbau sowie Erstausstattung, Wiederbeschaffung und Ergänzung von Anlagegütern.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe.
  • Anbieter der Förderung
    • L‑Bank
    • Land Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Krankenhausbau
    • Zuschüsse für Neubau, Erweiterung, Umbau und Anlagegüter in Krankenhäusern

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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