Stipendium

Länderbezogenes Kooperationsprogramm mit Argentinien (ALEARG) • DAAD (Förderung für Aufenthalte in Deutschland)

Die Förderung soll Graduierten, Promovierenden und Promovierten einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland ermöglichen. Auch ein Master-, Aufbau- oder Promotionsstudium in Deutschland kann damit unterstützt werden.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: daad.de Förderregion: International

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Graduierten, Promovierenden und Promovierten einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland ermöglichen. Auch ein Master-, Aufbau- oder Promotionsstudium in Deutschland kann damit unterstützt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Graduierte, Promovierende und Promovierte oder Lehrende an argentinischen Hochschulen sowie für Forschende in öffentlich finanzierten Einrichtungen gedacht. Bewerben können sich Personen mit argentinischer Staatsangehörigkeit, die in der Regel nicht älter als 36 Jahre sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Stipendium mit Kofinanzierung durch das Ministerium für Erziehung, Wissenschaft und Technologie der Republik Argentinien und den DAAD. Gefördert werden unter anderem ein vorbereitender Deutschkurs, ein Deutschintensivsprachkurs, eine monatliche Grundrate, eine monatliche Aufstockungsrate, Versicherungen sowie weitere Beihilfen wie Studien- und Forschungsbeihilfe, Verheirateten- und Kinderzuschlag und Mietbeihilfe.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal des argentinischen Bildungsministeriums. Ein konkreter Bewerbungsschluss ist im Ausgangsmaterial nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Personen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, zum Beispiel ohne argentinische Staatsangehörigkeit oder außerhalb der üblichen Altersgrenze von 36 Jahren. Für Postdocs gilt außerdem, dass die Promotion nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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